AGB für Print- & Digitalabonnements der LKZ/NEB

1) Zustandekommen des Vertrages: Der Vertrag über den regelmäßigen Bezug der Ludwigsburger Kreiszeitung (LKZ) und/oder des Neckar- und Enzboten (NEB), Verlag Ungeheuer+Ulmer KG GmbH+Co., Körnerstraße 14-18 in 71634 Ludwigsburg (nachfolgend Verlag genannt), kommt durch die Bestellung des Beziehers und durch die Bestätigung des Verlages zustande. Die Aufnahme der Lieferung gilt als Bestätigung. Ab diesem Zeitpunkt sind die Lieferung bzw. Bereitstellung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich.

2) Lieferungs-/Nutzungsbeginn: Die Lieferung/Nutzung beginnt zum vereinbarten Termin, spätestens jedoch 3 Tage nach Eingang der Bestellung. Bei Bestellungen ohne Terminangabe gilt schnellstmöglicher Lieferbeginn. Mit Mailzusendung der Zugangsdaten beginnt das Digitalabonnement.

3) Lieferungs-/Nutzungsmodalitäten: Die Zustellung erfolgt am Erscheinungstag im Regelfall durch Zeitungszusteller frei Haus. Ist dies dem Verlag nicht möglich oder wird diese Zustellungsart vom Bezieher nicht gewünscht, so erfolgt die Lieferung durch adressierte Postzustellung. Die jeweils aktuelle digitale Ausgabe ist am Erscheinungstag in der Regel ab 6 Uhr (MEZ bzw. MESZ) abrufbar.

4) Bezugspreis: Der Bezugs- bzw. Abonnementpreis enthält die Kosten für Zustellung/Versand bzw. Bereitstellung in digitaler Form und wird auf Bruttobasis, inkl. Mehrwertsteuer, (keine Verbindungskosten zum jeweiligen Internet- bzw. Mobilfunkanbieter des Nutzers) berechnet. Der jeweils aktuelle Preis ist unter www.lkz.de/abo abrufbar.

5) Zahlungsmodalitäten: Der Bezugspreis ist jeweils im Voraus im vom Abonnenten gewünschten Zahlungsrhythmus zu entrichten (monatlich, viertel-/halbjährlich, jährlich). Bei der Teilnahme an SEPA-Lastschriftverfahren wird das Bezugsgeld entsprechend dem gewählten Vorauszahlungszeitraum am ersten Werktag des jeweiligen Monats eingezogen.

6) Preisänderungen: Sofern während der Laufzeit eine Preisänderung eintritt, ist der vom Zeitpunkt der Änderung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Im Falle von SEPA-Lastschriftverfahren wird hierfür keine neue Einverständniserklärung des Abonnenten benötigt. Preisänderungen werden vor ihrer Wirksamkeit in der LKZ/im NEB angekündigt.

7) Zahlungsverzug: Sobald und solange sich der Bezieher in Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung der Zeitung bzw. den digitalen Zugang einzustellen. Ebenso ist der Verlag berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Der Abonnent verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Abbuchung eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rücklastschriften werden dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

8) Vertragsende/Kündigung: Der Vertrag endet bei befristeten Abonnements mit Ablauf der vereinbarten Bezugszeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verträge, in denen eine Mindestbezugsdauer vereinbart worden ist, werden nach deren Ablauf als unbefristete Abos fortgeführt, wenn sie nicht fristgerecht, d. h. mit einer Frist von einem (1) Monat vor Ablauf des Abonnements, schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Eine Kündigung während der Mindestbezugsdauer ist ausgeschlossen. Sofern der Bezieher während der Mindestbezugsdauer die Lieferung seines Abos unterbricht, verlängert sich die Mindestbezugsdauer entsprechend. Bei einem unbefristeten Abonnement ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat möglich. Die inhaltliche Umstrukturierung der vom Bezieher gewählten Ausgabe (z. B. Veränderung, Reduzierung oder Erweiterung der Berichterstattung) berechtigt diesen nicht zur außerordentlichen Kündigung.

9) Vertragsänderungen: Änderungen der Zustelladresse, der bestellten Zeitungsausgabe oder sonstiger Daten des Beziehers sind dem Verlag schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen und können frühestens 3 – 5 Werktage nach Eingang berücksichtigt werden. Änderungen der Zahlungsweise – ausgenommen Kontoänderungen – sind erst nach Ablauf des gewählten Zahlungszeitraums möglich. Über die Funktion „Digitale Zeitung“ auf www.lkz.de kann der Nutzer nach Registrierung eigenständig Änderungen vornehmen. Er haftet selbst für von ihm zu vertretende Schäden im Falle von Missbrauch der Zugangsdaten.

10) Guthaben aus Bezugsunterbrechungen: Eine Vergütung in Form von Gutscheinen über gezahlte Bezugspreise erfolgt zeitanteilig, jedoch nur im Umfang und für den Fall einer zusammenhängenden Unterbrechung von mehr als 21 Kalendertagen. Bei zeitweiliger Nichtnutzung eines Digitalabonnements erfolgt keine Erstattung der Bezugsgebühren.

11) Rechte & Pflichten des Abonnenten: Der Bezieher hat – ausgenommen bei Postbezug – beim Printabonnement Anspruch auf Zustellung der Zeitung oder beim Digitalabonnement Nutzung der digitalen Ausgabe am Erscheinungstag. Die Zustellung/Einspielung erfolgt werktags frei Haus und in der Regel frühmorgens. Für eine Zustellung der Zeitung bis zu einer bestimmten Uhrzeit kann der Verlag keine Gewähr übernehmen. Die digitale Ausgabe der LKZ/des NEB ist im Rahmen des Digitalabonnements für die Nutzer nach Einspielung in der Regel während des ganzen Erscheinungstages online abrufbar. Mängel der Zustellung/digitalen Nutzung sind unverzüglich anzuzeigen. Bei verspäteten Reklamationen sind Ansprüche des Beziehers für die Vergangenheit ausgeschlossen.

12) Nachsendungen: Nachsendungen der Zeitung erfolgen auf Gefahr des Beziehers und ggf. unter zusätzlicher Berechnung der dem Verlag entstehenden Versandkosten.

13) Prospekte/Beilagen: Prospekte sind Bestandteil der LKZ/des NEB und können aus technischen Gründen in Einzelstücken nicht weggelassen werden.

14) Allgemeine Haftungsklausel: Der Verlag haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur für vertragstypische Durchschnittsschäden.

15) Alternative Streitbeilegung nach dem Verbraucher-Streitbeilegungsgesetz: Wir weisen darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

16) Höhere Gewalt: Kommt es ohne Verschulden des Verlags zu einer verspäteten Lieferung oder der Lieferung einer beschädigten Zeitung, kann das Bezugsgeld nicht erstattet werden. Für durch die DPAG und/oder im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare kann kein Ersatz geleistet und kein Bezugsgeld erstattet werden. Für eine ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung kann keine Haftung übernommen werden. Bei Nichterscheinen oder Leitungsstörungen im Internet infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadenersatz oder Minderung des Bezugspreises. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen des Internets bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Ansprüche auf Entschädigung bei einer Betriebsunterbrechung bzw. einem Systemausfall können nicht geltend gemacht werden.

17) Datenschutz: Der Verlag speichert Daten ausschließlich unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung. Zum Zwecke der Durchführung der Zustellung werden die hierzu erforderlichen Daten an beauftragte Zustellpartner übermittelt.

18) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz des Verlages, sofern es sich bei dem Abonnenten um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.

Ungeheuer+Ulmer KG GmbH+Co., Körnerstraße 14-18, 71634 Ludwigsburg

Tel.: (07141) 130-333; Fax: (07141) 130-300; Mail: leserservice@lkz.de

Sitz Ludwigsburg. HRA 200662 Stuttgart. Pers. haft. Ges. Konrad Ulmer GmbH. HRB 200480 Stuttgart.

Geschäftsführer: Gerhard Ulmer.

Stand: 1. Juli 2022